Unser Modell
Wir arbeiten nach dem Entsendemodell. Nach der EU-Entsenderichtlinie ist es Unternehmen
gestattet Betreuungskräfte zu entsenden. Die jeweilige Mitarbeiterin erhält ihren Lohn von
ihrem im Heimatland ansässigen Arbeitgeber. Auch Steuern und Sozialabgaben werden entsprechend
den dortigen gesetzlichen Bestimmungen abgeführt. Da die Arbeit in Deutschland ausgeübt wird,
kommt das deutsche Arbeitsrecht zum Tragen. Jeder Betreuungskraft ist es grundsätzlich gestattet
für bis zu 24 Monate in einen deutschen Privathaushalt entsendet zu werden.
Die reguläre Einsatzdauer beträgt 2 Monate.
Schauen Sie an dieser Stelle bitte genau hin!
Jede Betreuungskraft benötigt eine sog. A1 Bescheinigung, die nachweist, dass sie im Heimatland
sozialversichert ist. Auch das Vorliegen einer Arbeitskrankenversicherung ist Pflicht und wird
von unserer Partnerfirma in Rumänien abgeschlossen.
Wir überprüfen fortlaufend das Vorliegen jeder A1 Bescheinigung und senden Ihnen diese auf Wunsch
gerne zu.