Freitag, 19. April 2024

Unser Modell


Wir arbeiten nach dem Entsendemodell. Nach der EU-Entsenderichtlinie ist es Unternehmen gestattet Betreuungskräfte zu entsenden. Die jeweilige Mitarbeiterin erhält ihren Lohn von ihrem im Heimatland ansässigen Arbeitgeber. Auch Steuern und Sozialabgaben werden entsprechend den dortigen gesetzlichen Bestimmungen abgeführt. Da die Arbeit in Deutschland ausgeübt wird, kommt das deutsche Arbeitsrecht zum Tragen. Jeder Betreuungskraft ist es grundsätzlich gestattet für bis zu 24 Monate in einen deutschen Privathaushalt entsendet zu werden.
Die reguläre Einsatzdauer beträgt 2 Monate.

Schauen Sie an dieser Stelle bitte genau hin!
Jede Betreuungskraft benötigt eine sog. A1 Bescheinigung, die nachweist, dass sie im Heimatland sozialversichert ist. Auch das Vorliegen einer Arbeitskrankenversicherung ist Pflicht und wird von unserer Partnerfirma in Rumänien abgeschlossen.
Wir überprüfen fortlaufend das Vorliegen jeder A1 Bescheinigung und senden Ihnen diese auf Wunsch gerne zu.

Altenpflege-Pfalz - Klaus Fuchs  |  67685 Weilerbach  |  Kingsbridgering 28  |   Tel.: 06374‑9915502