FAQ - Fragen und Antworten
Ist das legal?
Ja, wir arbeiten nach dem Entsendemodell. Nach der EU-Entsenderichtlinie ist es Unternehmen
gestattet Betreuungskräfte zu entsenden. Die jeweilige Mitarbeiterin erhält ihren Lohn von ihrem
im Heimatland ansässigen Arbeitgeber. Auch Steuern und Sozialabgaben werden entsprechend den
dortigen gesetzlichen Bestimmungen abgeführt. Da die Arbeit in Deutschland ausgeübt wird, kommt
das deutsche Arbeitsrecht zum Tragen. Jeder Betreuungskraft ist es grundsätzlich gestattet für
bis zu 24 Monate in einen deutschen Privathaushalt entsendet zu werden.
Die reguläre Einsatzdauer beträgt 2 Monate.
Sind die Betreuungskräfte versichert?
Ja, die Betreuerinnen haben eine gesetzliche Krankenversicherung und zusätzlich eine private
Krankenversicherung.
Sprechen die Betreuerinnen Deutsch?
Ja, wir vermitteln niemanden, der kein Deutsch spricht. Das ist nicht nur wegen der zu erledigenden
Aufgaben unerlässlich, auch das Zwischenmenschliche funktioniert nur, wenn eine vernünftige
Kommunikation möglich ist.
Kostet die Leistung etwas?
Die Kosten für Ihre Betreuungskraft betragen monatlich ab 2.300,- Euro. Die genaue Höhe ist unter
anderem von der Qualifikation der Betreuungskraft und dem Auftragspensum abhängig.
Die An- und Abreisekosten vom und in das Herkunftsland belaufen sich auf ca. 150,- Euro pro Fahrt.
Gibt es Kündigungsfristen?
Ja, für beide Seiten beträgt die Kündigungsfrist 14 Tage.